Vollmacht widerrufen / Vollmacht kündigen in Österreich
In Österreich steht alles über Vollmacht erteilen im ABGB allgemeines bürgerliches Gesetzbuch von Österreich, ab Paragraph 1002 bis 1044.
Eine Vollmacht kann schriftlich oder mündlich erteilt werden! Die Urkunde die der Vollmachtgeber (Gewaltgeber )dem Bevollmächtigtem (Gewalthaber) ausstellt nennt man Vollmacht!