Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Alle kennen diesen Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Aber woher kommt dieser Ausspruch?
In Österreich steht das sozusagen – in anderer Form – im ABGB :
siehe §§ 2 und 3:
§ 2.
Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.
Die merkwürdige Formulierung bzw. Aussprache stammt aus dem Jahr 1811 – solange gilt dieses Gesetz schon in Österreich – und niemand – egal welche Partei – hatte Lust dieses ABGB in eine aktuelle verständlicherer Form neu zu verfassen …….!